Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.618 Anfragen

Parkettspuren vom Drehstuhl: Haftet der Mieter für den Schaden?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mieter haftet nicht für einige Millimeter tiefe Spuren, die von den Rollen eines Bürodrehstuhls verursacht wurden. Hierbei handelt es sich um normalen und vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.

Bei einem gewerblichen Mietverhältnis ist bei Nutzung eines ohne spezielle Rollen ausgestatteten Bürostuhls auf einem Parkettfußboden mangels anderweitiger Absprachen oder Hinweise ebenfalls vom vertragsmäßigen Gebrauch auszugehen.

Das Abziehen und Abschleifen eines Parkettbodens sowie die Anfertigung und Einbau eines neuen Parkettbodens stellen keine übliche Schönheitsreparatur sondern eine typische Instandsetzungsmaßnahme dar, die regelmäßig den Vermieter trifft.


AG Leipzig, 13.05.2004 - Az: 167 C 12622/03

ECLI:DE:AGLEIPZ:2004:0513.167C12622.03.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant