Bewohner eines Mehrfamilienhauses können anderen Bewohnern nicht untersagen, auf deren Balkon Zigarren zu rauchen. In dieser Hinsicht besteht kein rechtlicher Schutz.
AG Bonn - Az: 6 C 510/98
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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