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Schadenersatz für Nikotinablagerungen in der Mietwohnung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Mieter dürfen aufgrund des vertraglichen Nutzungsrechtes in der Wohnung rauchen. Dies führt zwangsläufig zu Nikotinablagerungen, sodass hierfür kein Schadenersatz zu leisten ist.

Bei Nikotinablagerungen handelt es sich auch nicht um Substanzbeschädigungen.


LG Itzehoe - Az: 14 C 986/97


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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