Ein nach sächsischem BGB ohne Grundbucheintrag wirksam bestelltes Wegerecht hat alle Rechtsordnungen überlebt und kann heute als Grunddienstbarkeit eingetragen werden.
OLG Dresden - Az: 11 U 2120/01
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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