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Nur Ausnahmefälle begründen Wohnungsinspektion

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nur in absoluten Ausnahmefällen - nicht aber nur zur Routinekontrolle - darf ein Hausverwalter die ihm unterstehenden Wohnungen inspizieren, da eine Wohnungskontrolle ohne konkreten Anlaß eine unzulässige Einschränkung des Grundrechts auf Schutz der Wohnung nach Artikel 13 GG ist.

Wichtig: Das OLG Zweibrücken hob mit dieser Entscheidung eine entgegenstehende Entscheidung des LG Frankenthal auf!


OLG Zweibrücken, 24.11.2000 - Az: 3 W 184/00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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