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Schriftformerfordernis

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Mieter muss auch dann die Schriftformerfordernisse wahren und den Zugang von Erklärungen nachweisen, wenn Telefax, E-Mail oder Kurierdienste zur Kommunikation mit dem Vermieter eingesetzt werden. Hierbei genügt auch ein unterschriebenes Fax nicht den Schriftformerfordernissen.


AG Hannover, 20.12.1999 - Az: 518 C 13916/99


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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