Die für einen Abfallcontainer anfallenden Gebühren sind im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Pächters vom Eigentümer zu entrichten, da neben Pächter auch der Eigentümer für den Zustand des Grundstücks und den dort anfallenden Abfall verantwortlich ist.
Die Klage gegen einen solchen Gebührenscheid wurde somit abgewiesen. Im vorliegenden Fall hatte der Pächter für DM 1.300,00 Sperrmüll entsorgen lassen, bezahlte jedoch nicht. Nach erfolgloser Pfändung wurde dem Eigentümer der Gebührenbescheid zugesandt. Die Rechtsmäßigkeit dieses Verfahrens wurde bestätigt, sofern der entsorgte Abfall vom Grundstück des Eigentümers stammt.
Die Klage gegen einen solchen Gebührenscheid wurde somit abgewiesen. Im vorliegenden Fall hatte der Pächter für DM 1.300,00 Sperrmüll entsorgen lassen, bezahlte jedoch nicht. Nach erfolgloser Pfändung wurde dem Eigentümer der Gebührenbescheid zugesandt. Die Rechtsmäßigkeit dieses Verfahrens wurde bestätigt, sofern der entsorgte Abfall vom Grundstück des Eigentümers stammt.
VG Koblenz - Az: 7 K942/00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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