Die Anbringung eines für die Allgemeinheit einsehbaren Drohbriefes mit herabwürdigendem Inhalt an der Wohnungseingstür des Mieters stellt einen so schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters dar.
In einem solchen Fall ist ein Schmerzensgeldanspruch gerechtfertigt. Im zu entscheidenen Fall sprach das Gericht dem Betroffenen DM 900,- - also ca. € 450,00 zu.
In einem solchen Fall ist ein Schmerzensgeldanspruch gerechtfertigt. Im zu entscheidenen Fall sprach das Gericht dem Betroffenen DM 900,- - also ca. € 450,00 zu.
AG Kiel, 09.09.1999 - Az: 106 C 488/98
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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