Schlüsselrückgabe
Zur vollständigen Rückgabe der Mieträume nach Ablauf des Mietvertrags gehört auch die Rückgabe der Schlüssel. Gibt der Mieter die Schlüssel nicht zurück und kann der Vermieter die Wohnung aus diesem Grund nicht weitervermieten, so schuldet der Mieter für eine Übergangszeit die Fortzahlung der Miete. Das entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth.
In zweiter und letzter Instanz verurteilte es deshalb einen Unternehmer, den Mietzins über das vereinbarte Vertragsende hinaus fortzuentrichten, obwohl eine Arbeitskolonne, die in der Unterkunft untergebracht war, die Räume schon bei Vertragsende verlassen hatte.
Schloßaustausch
Der Entschädigungsanspruch des Vermieters dauert jedoch nicht unbegrenzt, betonte das Landgericht. Um den Schaden möglichst gering zu halten, müsse der Vermieter nach angemessener zeit neue Schlösser einbauen lassen. Deren Kosten könne er dann dem säumigen Mieter in Rechnung stellen. Im konkreten Fall sahen die Richter diesen Zeitpunkt spätestens nach drei Monaten gekommen. Sie billigten deshalb der Vermieterin lediglich drei weitere Monatsmieten zu statt der beantragten elf.
Zur vollständigen Rückgabe der Mieträume nach Ablauf des Mietvertrags gehört auch die Rückgabe der Schlüssel. Gibt der Mieter die Schlüssel nicht zurück und kann der Vermieter die Wohnung aus diesem Grund nicht weitervermieten, so schuldet der Mieter für eine Übergangszeit die Fortzahlung der Miete. Das entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth.
In zweiter und letzter Instanz verurteilte es deshalb einen Unternehmer, den Mietzins über das vereinbarte Vertragsende hinaus fortzuentrichten, obwohl eine Arbeitskolonne, die in der Unterkunft untergebracht war, die Räume schon bei Vertragsende verlassen hatte.
Schloßaustausch
Der Entschädigungsanspruch des Vermieters dauert jedoch nicht unbegrenzt, betonte das Landgericht. Um den Schaden möglichst gering zu halten, müsse der Vermieter nach angemessener zeit neue Schlösser einbauen lassen. Deren Kosten könne er dann dem säumigen Mieter in Rechnung stellen. Im konkreten Fall sahen die Richter diesen Zeitpunkt spätestens nach drei Monaten gekommen. Sie billigten deshalb der Vermieterin lediglich drei weitere Monatsmieten zu statt der beantragten elf.
LG Nürnberg-Fürth - Az: 7 S 5386/94
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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