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Aufrechnung von Zahlungsansprüchen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter kann einen Anspruch auf Zahlung von Betriebskosten gegen einen Zahlungsanspruch des Mieters aus einem Heizkostenguthaben aufrechnen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung der Kammer).


LG Berlin - Az: 62 S 197/98

Quelle: Grundeigentum 6 / 99, S. 379


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