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Vermieter haftet für abgenutzte Stufen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Stolpert ein Mieter über Löcher im Teppichbelag einer Treppe, muß der Eigentümer dafür geradestehen. Vermieter müssen Treppen in einem Zustand erhalten, der den Benutzern nicht mehr als die übliche Sorgfalt abverlangt, urteilte das Oberlandesgericht Köln. Selbst wenn man die Löcher und Risse im Teppich bei genauem Hinsehen erkennen kann und dem Mieter die Abnutzung bekannt ist, haftet der Eigentümer.


OLG Köln - Az: 11 U 212/95

Quelle: Focus Online


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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