Stolpert ein Mieter über Löcher im Teppichbelag einer Treppe, muß der Eigentümer dafür geradestehen. Vermieter müssen Treppen in einem Zustand erhalten, der den Benutzern nicht mehr als die übliche Sorgfalt abverlangt, urteilte das Oberlandesgericht Köln. Selbst wenn man die Löcher und Risse im Teppich bei genauem Hinsehen erkennen kann und dem Mieter die Abnutzung bekannt ist, haftet der Eigentümer.
OLG Köln - Az: 11 U 212/95
Quelle: Focus Online
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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