Es besteht kein Anspruch eines ständig in der Bundesrepublik lebenden Ausländers auf Anbringung einer Parabolantenne am Vermietergebäude, wenn sein Informationsinteresse am Empfang von Heimatprogrammen durch ein zusätzliches digitales Kabelprogramm befriedigt werden kann. Der Empfang von insgesamt sieben Heimatsendern ist in dieser Hinsicht ausreichend, auch wenn sich die Inhalte von drei dieser Sender überschneiden. Der Umstand, daß hierdurch Zusatzkosten entstehen, ist nicht relevant, da die Informationsfreiheit lediglich den Zugang zu Informationsquellen im Rahmen der allgemeinen Gesetze gewährleistet - nicht aber deren Kostenlosigkeit.
BGH, 17.04.2007 - Az: VIII ZR 63/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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