Im vorliegenden Fall sollten Gartenflächen zur Alleinnutzung auf die Eigentümer übertragen werden, die diese Flächen bereits seit Jahren pflegten. Dies wurde mehrheitlich beschlossen. In der Folge wandte sich ein Eigentümer
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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