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Mängel – wer zahlt den Gutachter?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Gutachten kann Klarheit schaffen, wenn Uneinigkeit über durchzuführende Schönheitsreparaturen oder andere Schäden besteht. Die Kosten muß i.a. der Mieter tragen, wenn er sich mit der Durchführung der Arbeiten im Verzug befindet.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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