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Schadensersatzsprüche verjähren schnell!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Schadensersatzansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen unterliegen einer Verjährungsfrist von sechs Monaten (§ 558 BGB a.F.; § 548 BGB n.F.). Auch dann, wenn seitens des Vermieters Ersatz von Mietausfall verlangt wird, der aufgrund

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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