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Zu kurze Fristen für die Schönheitsreparaturen - Klausel ungültig!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sieht ein Formularmietvertrag vor, Schönheitsreparaturen in Küche, Bad, Dusche und WC alle zwei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Flur und Diele alle drei Jahre durchführen zu müssen, so ist die Klausel der kurzen Fristen wegen unzulässig.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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