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Schönheitsreparaturen im verkommenen Haus unnötig

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn ein Vermieter vor einer geplanten Totalsanierung das Mietshaus verkommen läßt, braucht der Mieter auch keine Schönheitsreparaturen durchführen. 
So hat das Landgericht Frankfurt eine Klage eines Vermieters auf rund 25 000 Mark für unterlassene Schönheitsreparaturen abgewiesen. Der Vermieter habe seine Pflicht zur "Erhaltung der Mietsache in einem gebrauchsfähigen Zustand" vernachlässigt. Das Haus stand zur Totalsanierung an und war laut Gericht bereits in seiner "baulichen Substanz" geschädigt. Schönheitsreparaturen wären "schlicht sinnlos" gewesen, "weil bereits das Ende einer zumutbaren Nutzbarkeit erreicht" gewesen sei.


LG Frankfurt/Main - Az: 2/11 S 289/95

Quelle: Focus Online


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz