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Belege per CD-ROM überlassen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Einsicht in die Abrechnungsunterlagen der Nebenkostenabrechnung können auch dergestalt erfolgen, dass der Vermieter die Unterlagen auf CD-ROM übersendet. Die Bereitstellung der Belege in digitaler Form ist ausreichend.
Auch bei öffentlich gefördertem Wohnraum ist die Art und weise der Einsichtnahme nicht vorgegeben, so dass kein zwingender Grund

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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