Im vorliegenden Fall war eine Mieterin (wie viele andere Mieter auch) in den Genuss eines Mülltonnenservice gekommen - die Tonnen wurden raus- und reingestellt. Mietvertraglich war u.a. vereinbart, dass die Mieterin die Kosten für „Müllabfuhr“, „Straßenreinigung", „Hausreinigung", „Bürgersteigreinigung" sowie „Hauswart“ zu tragen habe.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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