Fehlt es an einer mietvertraglichen Regelung oder anderen Anhaltspunkten, so muß der Miete 40 Kubikmeter je erwachsenem Bewohner zum jeweils gültigen Kubikmeterpreis an Wasserkosten als Betriebskosten tragen.
AG Hamburg, 06.07.2005 - Az: 46 C 8/05
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


