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Nebenkosten – im Zweifel für den Mieter!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Zweifel muß ein Mieter Nebenkostenarten, die nicht ausdrücklich benannt sind oder die sich nicht aus Umschreibungen ergeben, nicht tragen. Auch unklare Formulierungen ohne genaue Umschreibungen gehen zu Lasten des Vermieters.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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R.Münch, Langenfeld