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Betriebskosten - Wirtschaftlichkeit ist Pflicht!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Liegen die Betriebskosten, die vom Vermieter abgerechnet werden, signifikant über dem Durchschnitt, so ist vom Vermieter die Richtigkeit der abgerechneten Kosten darzustellen. Die Abrechnung ist zu erläutern. Weiterhin muß der Vermieter die Erforderlichkeit der verursachten Kosten beweisen und die Wahrung des Wirtschaftlichkeitsgebotes eingehend darlegen.

Im zu entscheidenden Fall ging es um die Höhe der abgerechneten Hausmeisterkosten.


AG Frankfurt/Main, 05.06.2002 - Az: 33 C 4255/01 - 28


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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