1. Die Kosten eines Doormans können nicht auf die Mieter von Wohnraum übergewälzt werden.
2. Werden in einer Gesamtposition "Versicherungen" die einzelnen zum Ansatz gebrachten Versicherungsarten nicht benannt, wird insofern keine fällige Nachforderung des Vermieters begründet.
3. Der Ansatz einer Position "Hausmeister" i.H.v. DM 45.000,00 muss in der Betriebskostenabrechnung erläutert werden, wenn daneben DM 22.000,00 für Winterdienst und Hausreinigung abgerechnet werden. Ohne Erläuterung ist die Position nicht fällig.
2. Werden in einer Gesamtposition "Versicherungen" die einzelnen zum Ansatz gebrachten Versicherungsarten nicht benannt, wird insofern keine fällige Nachforderung des Vermieters begründet.
3. Der Ansatz einer Position "Hausmeister" i.H.v. DM 45.000,00 muss in der Betriebskostenabrechnung erläutert werden, wenn daneben DM 22.000,00 für Winterdienst und Hausreinigung abgerechnet werden. Ohne Erläuterung ist die Position nicht fällig.
AG Berlin-Mitte, 31.10.2001 - Az: 18 C 259/01
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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