Zahlt der Mieter von Gewerberaum ohne eine entsprechende vertragliche Vereinbarung sechs Jahre lang vorbehaltlos die jährlichen Betriebskostenabrechnungen des Vermieters, kann die stillschweigende Vereinbarung über die Zahlung von Betriebskosten angenommen werden.
BGH - Az: XII ZR 35/00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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