Eine formularmietvertraglich vereinbarte anteilige Umlage der Aufzugskosten auf den/die Mieter der Erdgeschosswohnung(en) benachteiligt diese(n) nicht unangemessen und ist daher wirksam.
AG Köln, 08.10.1997 - Az: 220 C 137/97
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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