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Nebenkostenbei gemischter Nutzung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter muß bei der Abrechnung von Nebenkosten die unterschiedliche Nutzung durch vermietete Gewerbe- und
Wohnflächen berücksichtigen.
Aus der Nebenkostenabrechnung für ein Mietobjekt, in dem gewerblicher und privater Wohnraum vermietet wird, muß klar
hervorgehen, in welchem Verhältnis die Nebenkostenbeträge der gewerblich genutzten und der zu Wohnzwecken vermieteten Räume zueinander stehen. Vor der Aufteilung der Kosten auf die Mietwohnungen müssen zunächst die auf die Gewerberäume entfallenden Nebenkosten abgezogen werden.


LG Frankfurt/Main, 03.05.1997 - Az: 2/17 S 72/96

Quelle: Süddeutsche Zeitung / 03.05.1997


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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