Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.640 Anfragen

Nicht alle Verbraucher vollständig aufgeführt: Ist die Betriebskostenabrechnung trotzdem wirksam?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Bildung einer Wirtschaftseinheit, in der die durch eine gemeinsame Heizungsanlage versorgten Gebäude zusammengefasst werden, ist nach der Rechtsprechung des Senats ohne Weiteres zulässig (vgl. BGH, 20.10.2010 - Az: VIII ZR 73/10). Dass der Vermieter in der Abrechnung bei der Bezeichnung der Wirtschaftseinheit die Hausnummern einiger Gebäude vergessen hat, berührt die formelle Ordnungsgemäßheit der Betriebskostenabrechnung nicht.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Vermieter hatte der Abrechnung eine Darstellung der Hausnebenkosten beigefügt, die auch eine Auflistung weiterer Nutzer der Heizungsanlage enthielt, da die Anlage auch andere Häuser der Nachbarschaft versorgte. In der Abrechnung waren die Häuser jedoch nicht aufgeführt.

Der Mieter machte daher geltend, dass die Abrechnung formell unwirksam sei.

Das Gericht folgte der Auffassung des Mieters nicht.

Die Abrechnung war rechtmäßig, da die notwendigen Mindestangaben enthalten waren. Dies sind eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe des Kostenverteilungsschlüssels, die Berechnung des Mieteranteils und die Anrechnung seiner Vorauszahlungen.

Damit kann der Mieter den Anspruch überprüfen und rechnerisch nachvollziehen. Es war ersichtlich, dass die Nutzung der Heizungsanlage durch mehrere Häuser berücksichtigt wurde, auch wenn nur ein Teil der weiteren Häuser genannt worden war und die Aufzählung der Abrechnungsobjekte somit nicht vollständig war.

Dies führt daher nicht zur formellen Unwirksamkeit der Abrechnung. Schließlich war das Abrechnungsergebnis richtig berechnet und für den Mieter nachvollziehbar dargestellt.


LG Itzehoe, 26.11.2010 - Az: 9 S 35/10

ECLI:DE:LGITZEH:2010:1126.9S35.10.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz