Besteht eine Wohnungseigentumsanlage aus zwei Wohnungen, wobei eine vom Eigentümer vermietet ist und die andere vom Eigentümer bewohnt wird, so besteht eine Verbrauchserfassungspflicht gem. der Heizkostenverordnung. Die Ausnahme des § 2 HeizkostenV findet insoweit keine Anwendung.
OLG München, 11.09.2007 - Az: 32 Wx 118/07
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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