Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.640 Anfragen

Betriebskostenabrechnung muss auch bei gewerblichen Mietverträgen klar sein!

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Auch in einem Gewerberaummietverhältnis bedarf die Umlage von Betriebskosten auf den Mieter einer inhaltlich bestimmten und eindeutigen Vereinbarung, wobei Unklarheiten zu Lasten des Vermieters gehen.

Im vorliegenden Fall wurden mietvertraglich „insbesondere“ zu zahlende Nebenkostenpositionen genannt. Als nun der Vermieter erstmalig zusätzliche Positionen in Rechnung stellen wollte, kam es zum Streit darüber, ob diese ebenfalls zu zahlen sind.

Hierzu führte das Gericht aus, dass auch in Gewerberaummietverhältnissen umzulegende Betriebskosten einer inhaltlich bestimmten und eindeutigen Vereinbarung bedürfen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant