Im zu entscheidenden Fall hatte ein Vermieter am 30.12.2005 die Abrechnungen für 2004 sowie 2005 in den Briefkasten des Mieters geworfen. Somit war die Abrechnungsfrist für 2005 noch nicht ganz abgelaufen. Dennoch ändert dies nichts
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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