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Fälligkeit einer Nebenkostenabrechnung vor Ablauf des Abrechnungszeitraums

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Vermieter am 30.12.2005 die Abrechnungen für 2004 sowie 2005 in den Briefkasten des Mieters geworfen. Somit war die Abrechnungsfrist für 2005 noch nicht ganz abgelaufen. Dennoch ändert dies nichts

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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