Mieter haben einen Anspruch auf Erteilung einer ordnungsgemäßen Rechnung; gilt dies für die Miete und die hierauf entfallende Umsatzsteuer, so gilt dies ebenfalls für die Betriebskostenabrechnung, auf der ebenfalls die Umsatzsteuer
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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