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Rechnungskopien müssen nur im Ausnahmefall übermittelt werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Voraussetzung zur Ausübung des Prüfungsrechts des Mieters bezüglich der Betriebskostenabrechnung ist die vorherige Einsichtnahme in die Berechnungsunterlagen. Der Mieter kann die Übermittlung von Rechnungskopien im Ausnahmefall nach Treu und Glauben verlangen, wenn die Einsichtnahme in den Räumen des Vermieters oder dessen ortsnaher Hausverwaltung dem Mieter nicht zumutbar ist.


OLG Düsseldorf, 22.06.2006 - Az: I-10 U 164/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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