Erfolgt die Abrechnung über die Betriebskosten nicht binnen Jahresfrist, so kann der Mieter den Vermieter notfalls auf Abrechnungserteilung verklagen. Im Erfolgsfall stehen dem Mieter auf ein etwaiges Guthaben Verzugszinsen zu.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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