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Kann der Verteilungsschlüssel auch rückwirkend geändert werden?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die rückwirkende Änderung des Verteilungsschlüssels für die Abrechnung der Nebenkosten ist nicht zulässig. Die zwangsläufig mit einer derartigen Neuverteilung verbundene einseitige Änderung des Mietvertrages ist dem Mieter nur

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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