Der Vermieter nicht preisgebundenen Wohnraumes müssen die Nebenkostenkostenabrechnung spätestens nach Ablauf eines Jahres, gerechnet vom Ende der Abrechnungsperiode an, erstellen. Tut er das nicht, so kann der Mieter auf Abrechnung klagen, wobei der Vermieter die Kosten des Verfahrens auch dann zu tragen hat, wenn er den Anspruch des Mieters nach Anhängigmachung der Klage bei Gericht sofort anerkennt.
AG Frankfurt/Main - Az: 33 C 444/98-27
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


