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Versäumte Abrechnung von Nebenkosten kann teuer werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter nicht preisgebundenen Wohnraumes müssen die Nebenkostenkostenabrechnung spätestens nach Ablauf eines Jahres, gerechnet vom Ende der Abrechnungsperiode an, erstellen. Tut er das nicht, so kann der Mieter auf Abrechnung klagen, wobei der Vermieter die Kosten des Verfahrens auch dann zu tragen hat, wenn er den Anspruch des Mieters nach Anhängigmachung der Klage bei Gericht sofort anerkennt.


AG Frankfurt/Main - Az: 33 C 444/98-27


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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