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Nachfolge in einen Pachtvertrag durch Ausländer

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sichert der Verpächter dem Pächter vertraglich zu, dass er bei Stellung eines dem Verpächter "genehmen" Nachfolgepächters vorzeitig aus dem Pachtvertrag ausscheiden könne, darf der Verpächter den vorgeschlagenen Nachpächter nicht deshalb ablehnen, weil er Ausländer ist. Eine Ablehnung ist in einem solchen Fall nur aus sachlichen Gründen möglich, die aber nicht darin zu sehen sind, daß der Nachfolgepächter Ausländer ist.


OLG Frankfurt - Az: 9 U 71 / 99


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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