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Laute Party - Warnschuss mit der Schrotflinte?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Inhaber eines Jagdscheins und einer Waffenbesitzkarte sich über den von einer in der Nachbarschaft veranstalteten Party ausgehenden nächtlichen Lärm derart geärgert, dass er vom Balkon aus einige Schüsse aus seiner Schrotflinte in die Luft abgab. Daraufhin zeigte einer der Nachbarn den Betroffenen an und die zuständige Behörde entzog den Waffenschein. Bei einem derartigen Missbrauch der Jagdwaffe fehlt es an der für eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlichen Zuverlässigkeit.


OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2010 - Az: 7 A 10410/10.OVG


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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