Wer sein Haus neben einem Grundstück mit umfangreichem Baumbestand errichtet, muss selbst Vorsorge treffen, dass der Wasserbedarf der Nachbarspflanzen sein Gebäude nicht schädigt. Sofern der Wasserbedarf der Bäume zu Setzungsrissen am Haus führt, kann vom Nachbarn nicht mit Erfolg Schadensersatz verlangt werden.
LG Coburg, 20.05.2009 - Az: 12 O 399/07
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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