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Keine Mindestabstandsvorschriften für Elefantengras!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da es sich bei Elefantengras weder um einen Busch noch um einen Baum sondern um ein Staudengewächs handelt, bei dem im Herbst alle über dem Boden befindlichen Teile absterben, gelten die nachbarrechtlichen Mindestabstandsvorschriften nicht. Auch geht keine besondere Brandgefahr vom Elefantengras aus. Selbst bei einem Wald mit ähnlicher oder höherer Brandgefahr in der heißen Jahreszeit kann nur die Einhaltung eines Abstands von 0,5 Metern verlangt werden.


LG Coburg, 27.07.2009 - Az: 32 S 23/09


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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