Einzelne Beleidigungen innerhalb einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung sind nicht geeignet, einen Anspruch auf Geldentschädigung entstehen zu lassen. Anders sieht es jedoch dann aus, wenn wiederholt das Persönlichkeitsrecht durch permanente Beleidigungen verletzt wird und sich diese so zu einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung kumulieren. Vorliegend wurde eine Nachbarin wiederholt im Rahmen einer internen Auseinandersetzung als "blöde Kuh", "asoziales Pack", "Hexe" bezeichnet, was zufällig teilweise von Dritten gehört wurden. Hier befand das Gericht eine Entschädigung in Höhe von 700 Euro für angemessen.
OLG Frankfurt, 07.07.2009 - Az: 16 U 15/09
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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