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Kinderspielturm muss keinen Grenzabstand einhalten

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für Kinderspielgeräte entfalten die Bestimmungen der Landesbauordnung über Abstandsflächen keine Wirkung. Aus diesem Grund wies das Gericht die Klage eines Grundstückseigentümers ab, der von der Baubehörde das Einschreiten gegen einen vom Nachbarn in 1,50 m Entfernung zur Grundstücksgrenze aufgestellten Kinderspielturm verlangte.
Darüber hinaus gibt es in Wohngebieten regelmäßig genauso wenig Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten in benachbarte Grundstücke wie vor Lärmverursachung durch spielende Kinder.


VG Neustadt, 17.04.2008 - Az: 4 K 25/08.NW


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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