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Ruhebedürfnis der Nachbarn oder Thekenfeste: Was ist wichtiger?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein „Oktoberfest“ einer Thekenmannschaft dient in der Regel nicht der kulturellen und historischen Brauchtumspflege. Daher ist im Zweifel das Ruhebedürfnis von Anliegern höher zu bewerten.

Zwar sind Lärmbeeinträchtigungen durch seltene Störungen von Nachbarn hinzunehmen - dies umfasst jedoch jährlich nicht mehr als 10 Tage, an denen Veranstaltungen im betroffenen Gebäude stattfinden.

Vorliegend war diese Zahl überschritten worden, sodass das Oktoberfest nicht hingenommen werden musste.


VG Koblenz, 16.10.2002 - Az: 1 L 2680/02.KO


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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