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Umzug in Ersatzwohnung - neuer Mietvertrag begründet?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war einem Wohnungsmieter ein Ausweichquartier angeboten worden, damit die gemietete Wohnung modernisiert werden konnte. Die Mieter nutzen das Angebot und zogen in die angebotene Wohnung ein - doch der Vermieter verlangte dann den Abschluss eines neuen Mietvertrags zu einer erheblich höheren Miete (5,60 Euro/qm statt bisher 1,58 Euro/qm). Die Mieter weigerten sich und zahlten für die neue Wohnung eine dem alten qm-Preis entsprechende Miete nebst Betriebskostenvorauszahlungen. Der Vermieter verlangte zusätzlich die Differenz zum qm-Preis von 5,40 Euro.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz