Im vorliegenden Fall war einem Wohnungsmieter ein Ausweichquartier angeboten worden, damit die gemietete Wohnung modernisiert werden konnte. Die Mieter nutzen das Angebot und zogen in die angebotene Wohnung ein - doch der Vermieter verlangte dann den Abschluss eines neuen Mietvertrags zu einer erheblich höheren Miete (5,60 Euro/qm statt bisher 1,58 Euro/qm). Die Mieter weigerten sich und zahlten für die neue Wohnung eine dem alten qm-Preis entsprechende Miete nebst Betriebskostenvorauszahlungen. Der Vermieter verlangte zusätzlich die Differenz zum qm-Preis von 5,40 Euro.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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