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Modernisierung und die Mieterhöhung - wo sind die Grenzen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist grundsätzlich möglich, dass Modernisierungsmaßnahmen eine Mieterhöhung von 11% der aufgewendeten Kosten nach sich zieht. Dies ist aber nicht grundsätzlich so - eine Luxussanierung muss nicht geduldet werden. Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, wo die Sanierung ihre Grenzen finden muss. Das Gericht war hier der Ansicht, dass die Installation eines größeren Handwaschbeckens, eines Hänge-WCs mit Spül-Stopp, von Einhebelmischbatterien und eines Handtuchheizkörpers anstelle eines alten Heizkörpers wohnwerterhöhende Maßnahmen sind, deren Kosten auf den Mieter umgelegt werden können.


LG Berlin, 22.03.2011 - Az: 65 S 321/10


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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