Grundsätzlich sind Modernisierungsmaßnahmen vom Mieter zu dulden. Somit ist dem Vermieter zu diesem Zweck Zugang zur Wohnung zu gewähren. Verweigert der Mieter den Zugang, so kann der Vermieter den Zutritt notfalls gerichtlich erstreiten.
AG Frankfurt/Main, 11.11.2005 - Az: 33 C 2742/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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