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Kosten für Aufzug auf Mieter umlegen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

In einem sechsgeschossigen Mehrfamilienhaus (incl. Untergeschoß) ist die Einrichtung eines Aufzuges durchaus als sinnvolle Investition anzusehen. Die Kosten können daher auf die Mieter umgelegt werden - auch wenn hierdurch nicht unempfindliche Erhöhungen der Miete und der Betriebskosten entstehen.


LG Hamburg - Az: 333 S 81/01


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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