Auch wenn eine Modernisierungsmaßnahme im Interesse der Umwelt Sinn macht, ist eine Mieterhöhung nach § 3 MHG nur möglich, soweit die Maßnahme wirtschaftlich ist. Die Kosten der Modernisierung dürfen dabei die Energieeinsparung um höchstens das Dreifache übersteigen.
AG Köln, 27.04.1999 - Az: 208 C 167/98
Quelle: WM 2000 S. 331
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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