Das Finanzamt muß Mietverträge unter Familienangehörigen akzeptieren, selbst wenn sich Verwandte beim jeweils anderen einmieten. Mit diesem Urteil hat der Bundesfinanzhof einen beliebten Steuertrick abgesegnet: Wenn sich zwei Angehörige gegenseitig Miete zahlen, können beide Werbungskosten für ihre Wohnung absetzen - Zinsen, Abschreibung, Reparaturen, Versicherungen. Allerdings müssen sich die Verwandten mindestens die Hälfte der ortsüblichen Miete überweisen.
BFH - Az: IX R 54/93
Quelle: Focus Online
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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