1. Schließt ein Untermieter mit dem Hauptvermieter nach Beendigung des Hauptmietvertrages unmittelbar einen neuen Mietvertrag ab und zahlt der Untermieter die Miete anschließend an den Hauptvermieter, so wird der Untermieter von der Verpflichtung zur Zahlung weiterer Untermiete frei. Durch den Abschluß des neuen Mietvertrages mit dem Hauptvermieter wird der unmittelbare Besitz vom Hauptvermieter abgeleitet. Der Untervermieter ist nicht mehr zum Besitz berechtigt.
2. Der konkludente Abschluß des Mietvertrages kann durch Zahlung der Miete an den Hauptvermieter erfolgen.
2. Der konkludente Abschluß des Mietvertrages kann durch Zahlung der Miete an den Hauptvermieter erfolgen.
BGH, 29.11.2006 - Az: XII ZR 175/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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