Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.713 Anfragen

Kann der Untermieter in der Wohnung bleiben, wenn der Hauptmieter kündigt?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mietvertrag kommt nicht konkludent dadurch zustande, dass ein Untermieter nach Kündigung des Hauptmieters die Mietsache weiterhin nutzt.

Das Untermietverhältnis ist nicht durch Mitteilung des Vermieters oder Hausverwalters, dass das (Haupt-)Mietverhältnis gekündigt sei, beendet, da das Besitzrecht des Untermieters aus dem Untermietverhältnis abgeleitet wird.

Der Vermieter kann bei fehlender vertraglicher Bindung zwischen Untermieter und Vermieter nur Nutzungsentschädigungsansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis geltend machen.


OLG Brandenburg, 23.09.1998 - Az: 3 U 55/98

ECLI:DE:OLGBB:1998:0923.3U55.98.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant